Darf man Markennamen/Unternehmenskennzeichnungen als Keywort bei Google Adwords verwenden?
Eine absolute Klarheit gibt es bis dato nicht, aber immerhin 2 Urteile, die aufzeigen könnten, dass es z. B. darauf ankommt, ob man ein Keywort als beschreibend (generischer Begriff)* benutzt oder ob eine Verwechslungsgefahr besteht, z. B. wenn das Keywort auch für eigene Waren/Dienstleistungsangebote benutzt wird, das mit dem geschützten Markennamen des anderen Unternehmens identisch ist, wird es Probleme geben.
Ein Beispiel, wie ich es verstanden habe: Das Wort Dübel ist allgemein, Fischer Dübel ist speziell geschützt und die Verwendung verboten (Ausbeutung fremden Rufs), insbesondere, wenn man auch Dübel verkaufen.
Prinzipiell wird man bei Gericht erstmal eine einstweilige Verfügung beantragen können, wenn ein Keywort bereits als Marke eingetragen ist , und dieses Wort (auch wenn es sich lediglich um einen Bestandteil des Markennamens handelt) jemand verwendet, was aber nocht nichts über das letztendliche Urteil aussagt.
Komplexe Angelegenheit, fragen Sie daher Ihren Rechtsanwalt, da sonst Mißverständnisse zu hohen Geldstrafen führen können.
*laut Wikipedia.org: Im Markenrecht ist ein generischer Begriff ein Begriff der Umgangssprache, der keinen registrierten Markennamen darstellt. Als generisch [aus dem lateinischen (generalis=allgemein, die ganze Gattung betreffend)] wird ein Objekt oder ein Begriff mit Bezug auf eine große Klasse oder Gruppe von Objekten oder Begriffen bezeichnet.
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(Linkquelle: Sedo.de)