Zusammenfassung: Vortrag Beraterhaftung am 4.12.08 in Innsbruck von Rechtsanwalt Dr. Clemens Völkl
Meine Zusammenfassung:
(so wiedergegeben, wie ich es als Laie verstanden habe, somit sollten Sie vor Anwendung der Tipps Rücksprache bei einem Anwalt halten). Ich übernehme keinerlei Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Diese Tipps gelten nur zwischen Unternehmern, bei Konsumenten als Kunden gelten diese Tipps natürlich nicht, da Konsumenten viel besser geschützt sind als Unternehmer.
Bei seinem Vortrag erklärte Herr Völkl, dass die Haftungsgefahr bereits bei den Werbeversprechungen in den Werbemitteln anfängt. Bsp.:
· Aussage: Spezialberater, wie z. B. Strategieberater etc. = gefährlich, da man dann entsprechendes Spezialwissen erwarten darf!
· Beste Beratung in Tirol = o.k. während „bestmögliche Beratung“ zu erhöhter Haftungsgefahr führt. Ertrag um 10% steigern = bedenklich, da Garantiezusage!
· Aussagen wie: Wir kennen die Bedürfnisse des Kunden = bedenklich, da man dann hohe Erwartungen erfüllen muss!
· Bei billigen Preisen darf der Kunde nicht soviel erwarten, als bei hohen Preisen!!!
Interessant, dass schlechte Leistung nicht zu einer Haftung für Schäden führen muss, da neben einem nachweisbarem vermögenswerten Nachteil auch eine Pflichtverletzung und ein Verschulden gegeben sein muss usw.
Je greifbarer eine Leistung, z. B. Programmierung, Buchhaltung, desto mehr Haftungsneigung, während Coaches, Werbefachleute, Kommunikationstrainer weniger gefährdet sind (da Vorgangsweise der Leistunserstellung nicht so klar strukturiert)
Fehler müssen eindeutig zuordenbar sein, sonst keine Haftung (z. B. gibt es fremde Einflüsse, die man nicht beeinflussen kann).
Empfehlung:
Abklären, woher benötigte Informationen für die Beratung kommen, und ob diese ungeprüft übernommen werden können.
Eindringlich darauf hinweisen, dass bestimmte Leistungen nochmals von einem Spezialisten angeschaut werden sollen, da sonst Konsequenzen eintreten können, auf welche konkret hingewiesen werden muss, damit der Kunde vorgewarnt ist.
Übernimmt man Koordinationsaufgaben, haftet man und selbst dann wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde! Es genügt unter Umständen schon, dass mehrere Berater an einem Projekt beteiligt sind, wodurch entweder der Klient oder ein Berater für die Koordination zuständig ist. Am besten klar regeln, dass dies die Aufgabe des Auftraggebers ist.
Undeutliche Klauseln in Verträgen werden zu Ungunsten des Erstellers ausgelegt!
Haftung für leichte und schlichte grobe Fahrlässigkeit bei Unternehmern ausschließbar
Haftungssumme begrenzen erlaubt,
Haftungs-Anspruchs-Zeitraum darf auf 3Jahre reduziert werden,
weiters festlegen, dass eine Klage innerhalb von 6 Monaten eingebracht werden muss.
Bei Schiedsvereinbarungen ist nicht das öffentliche Gericht zuständig.
Während der Beratungsdauer private Aktenvermerke mit Datum über alle heiklen Punkte anlegen und E-Mails mit Gesprächszusammenfassungen oder Besprechungsprotokollen als Beweis dem Kunden senden ist vorteilhaft.
Übernimmt man Aufgaben, für die man nicht ausgebildet ist bzw. die nicht mit dem eigentlichen „Berufsbild“ (erhält man bei der WKO) übereinstimmen, dann haftet man voll, so als ob man hierin ein Profi ist, überdies steigt die Versicherung aus und es kann zu weiteren gewerberechtlichen Problemen kommen, wenn diese Tätigkeit anderen vorbehalten ist, die über die entsprechende Ausbildung verfügen.
Schadensmeldungen immer sofort an die Versicherung melden, da diese sonst aussteigen kann.
Eine Beraterhaftpflichtversicherung schließt auch die Mitarbeiter mit ein.
Wird ein Schaden gegenüber Klienten zugegeben (Anerkenntnis) steigt Versicherung aus.
Alle Angaben ohne Gewähr!!!
Bevor Sie einen dieser Tipps anwenden, sprechen Sie unbedingt mit einem Fachman (z. B. Rechtsanwalt) darüber, da Sie davon ausgehen müssen, dass ich einige Dinge falsch verstanden habe.
Info von Mag. Erwin Atzl – Unternehmensberater für Kundengewinnung in Innsbruck, Kufstein und zertifizierter Ideenmanager(IMT FH Kufstein) auf BeraterVerzeichnis.at Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!